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ALLGEMEINE GESCH�FTSBEDINGUNGEN

 

 

1. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss

 

zur Verwendung sowohl gegen�ber einer nat�rlichen oder juristischen Person, die bei Abschluss dieses Vertrages in Aus�bung ihrer gewerblichen oder selbst�ndigen T�tigkeit handeln bzw. juristischen Personen des �ffentlichen Rechtes oder einer �ffentlich-rechtlichen Sonderverm�gen, als auch gegen�ber privaten Kunden, die Verbraucher im Sinne des � 13 BGB sind (im Folgenden: �Kunde“)

 

1.1 Alle unsere Lieferungen und Leistungen, einschlie�lich Beratungsleistungen, erbringen wir ausschlie�lich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Gesch�ftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie ausdr�cklich schriftlich anerkennen. Sie entfalten auch dann keine Wirkung, wenn wir ihnen nicht im Einzelfall widersprochen haben.

 

1.2 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch f�r zuk�nftige Vertr�ge mit dem Kunden, bei privaten Kunden nur dann, wenn wir sie diesem ausgeh�ndigt haben und er mit ihrer Geltung einverstanden war.

 

1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Angebote sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ohne Vorbehalte erteilen und schriftlich abgegeben haben. Bestellungen, die verbindliche Angebote �ndern oder erg�nzen sowie ohne Angebot erteilte Bestellungen bed�rfen der schriftlichen Auftragsbest�tigung.

 

1.4 Die uns in Auftrag gegebenen Arbeiten, bzw. die von uns gelieferten Materialien besitzen eine handels�bliche Beschaffenheit durchschnittlicher Qualit�t, es sei denn, dass dem Kunden gegen�ber etwas anderes schriftlich zugesichert wurde. Handels�bliche Abweichungen bei Rohstoffen, in Blechst�rken und Format hat der Kunde ebenso zu tolerieren wie ausf�hrungsbedingte Abweichungen. Ist keine besondere Ausf�hrungsart vereinbart, k�nnen wir diese selbst w�hlen.

 

1.5 Im �brigen richtet sich die Beschaffenheit der Ware ausschlie�lich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten zu liefern haben, �bernimmt der Kunde das Risiko der Eignung f�r den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend f�r den vertragsgem��en Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahren�bergangs bzw. der Abnahme.

 

1.6 Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

 

2. Preise

 

2.1 Die Preise verstehen sich ab Werk bei gewerblichen Kunden (Unternehmern) zuz�glich jeweils g�ltiger Mehrwertsteuer, jedoch ausschlie�lich Verpackung, Frachtkosten und Versicherung.

 

2.2 Die Einhaltung vereinbarter Preise setzt voraus, dass die der Vereinbarung zugrunde gelegten Positionen unver�ndert bleiben und ohne vom Kunden zu vertretenden Behinderungen erbracht werden k�nnen. Nachtr�gliche Erweiterungen und �nderungen, die zu einem Mehraufwand f�hren, hat der Kunde zus�tzlich zu verg�ten.

 

3. Zahlungen, Zahlungsverzug

 

3.1 Der Rechnungsbetrag ist sofort f�llig. Skonti werden nicht gew�hrt.

 

3.2 Vereinbarte Zahlungsfristen sind nur dann eingehalten, wenn uns der zu zahlende Betrag am F�lligkeitstermin zur Verf�gung steht. Bei Werkleistungen k�nnen wir vom Kunden Abschlagszahlungen f�r in sich geschlossene Teile der Leistung verlangen.

 

3.3 Wechsel und Schecks nehmen wir nicht an.

 

3.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in H�he von 9 % (bei Verbrauchern: 5 %) �ber dem Basiszinssatz zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen h�heren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Insbesondere behalten wir uns vor, auch solche Kosten geltend zu machen, die uns entstehen, wenn wir nach Eintritt des Zahlungsverzugs zur Wahrnehmung unserer Rechte Dritte einschalten m�ssen.

 

3.5 Bei wesentlicher Verschlechterung in den Verm�gensverh�ltnissen des Kunden sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme zu erbringen oder von einer Sicherheitsleistung abh�ngig zu machen. F�r bereits erbrachte Leistungen bestehende Forderungen sind in diesem Fall - trotz Stundung - sofort f�llig. Dies gilt insbesondere, wenn bei Zahlungsverzug trotz angemessener Frist weitere Zahlungen ausbleiben oder wenn ein Antrag auf Er�ffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Kommt der Kunde unserer Aufforderung, Sicherheit zu leisten, innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht nach, haben wir das Recht, vom Vertrag zur�ckzutreten.

 

3.6 Preis�nderungen sind zul�ssig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin (auch bei Teillieferungen und erteilten Abschlagsrechnungen) mehr als 6 Monate liegen. Erh�hen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung L�hne, die Materialkosten oder die marktm��igen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erh�hen. Der Kunde ist zum R�cktritt nur berechtigt, wenn die Preiserh�hung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich �bersteigt.

 

3.7 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des �ffentlichen Rechts oder ein �ffentlich-rechtliches Sonderverm�gen, sind Preis�nderungen gem�� der vorgenannten Regelung zul�ssig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

 

 

 

4. Aufrechnung, Leistungsverweigerungsrecht, Abtretung

 

4.1 Der Kunde kann ein Zur�ckbehaltungsrecht nur aus�ben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh�ltnis beruht.

 

4.2 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenanspr�che rechtskr�ftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

 

4.3 Der Kunde darf Forderungen gegen uns nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten oder durch Dritte einziehen lassen, es sei denn, es handelt sich um Forderungen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskr�ftig festgestellt sind.

 

5. Ausf�hrungs-/Liefer- und Leistungszeiten

 

5.1 Ausf�hrungs- bzw. Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie von uns ausdr�cklich als bindend bezeichnet und schriftlich best�tigt werden. Die Ausf�hrungs- bzw. Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbest�tigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden ggfs. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

Stellen sich nachtr�glich technische Unklarheiten oder Fehler in den Bestell- oder Zeichnungsunterlagen des Kunden heraus bzw. werden �nderungen nachtr�glich vereinbart, beginnt die Ausf�hrungs- bzw. Lieferfrist nach deren Beseitigung/Kl�rung von neuem.

 

5.2 Fristen und Termine sind eingehalten, wenn die Lieferung bis zum Ablauf das Werk verlassen hat oder wenn wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Ist eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen, beziehen sich Liefer- und Leistungszeiten auf den Abnahmezeitpunkt.

 

5.3 Ist die Nichteinhaltung von Liefer- und Leistungszeiten auf den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zur�ckzuf�hren, die au�erhalb unserer Einflussm�glichkeiten liegen und von uns nicht zu vertreten sind, verl�ngern sich diese angemessen, mindestens um die Dauer der Behinderung oder Unterbrechung. Dies gilt in F�llen h�herer Gewalt sowie bei Streik, Aussperrung, beh�rdlichen Anordnungen, auch wenn solche Umst�nde bei unseren Lieferanten und Subunternehmern auftreten, soweit sie auf die Ausf�hrung der von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen von erheblichem Einfluss sind. Dauern die St�rungen l�nger als ununterbrochen acht Wochen an, hat jede Vertragspartei das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zur�ckzutreten.

 

5.4 Geraten wir dennoch in Verzug, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist einzur�umen. Solange diese nicht erfolglos verstrichen ist oder aus anderen gesetzlich vorgesehenen Gr�nden entbehrlich war, kann er eine Ersatzbeschaffung nicht vornehmen und nicht vom Vertrag zur�cktreten.

 

6. M�ngelr�ge, Rechte bei M�ngeln, Verj�hrung

 

6.1. Der Kunde hat unsere Lieferungen / Leistungen unmittelbar bei �bergabe / Abnahme unverz�glich zu untersuchen und hierbei festgestellte M�ngel unverz�glich nach Ablieferung bzw. im Zeitpunkt der Abnahme schriftlich zu r�gen.

 

Uns ist Gelegenheit zu geben, den ger�gten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverz�glich an uns zur�ck zusenden. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung �nderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachm�ngelanspr�che.

 

6.2 Bei berechtigter M�ngelr�ge leisten wir nach Wahl des Kunden Nacherf�llung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung bzw. Neuherstellung. Bei gewerblichen Kunden (Unternehmern) steht uns das Recht zu, die Art der Nacherf�llung zu w�hlen. Der Kunde hat uns hierzu eine angemessene Frist einzur�umen, sofern diese nicht aus gesetzlichen Gr�nden entbehrlich ist. Kommen wir der Nacherf�llung innerhalb angemessener Frist nicht nach oder schl�gt diese fehl, hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Verg�tung zu verlangen oder bei nicht nur unerheblicher Pflichtverletzung vom Vertrag zur�ckzutreten. Sind nur Teile der Lieferung mangelhaft, beziehen sich die weiteren Rechte des Kunden nur auf den mangelhaften Teil der Lieferung, es sei denn, die Teillieferung hat f�r ihn kein Interesse.

 

F�r Sachm�ngel, die durch ungeeignete oder unsachgem��e Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, �bliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl�ssige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie f�r die Folgen unsachgem��er und ohne unsere Einwilligung vorgenommener �nderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt f�r M�ngel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.

 

6.3 Bei gewerblichen Kunden (Unternehmern) sind weitergehende Anspr�che wegen M�ngeln ausgeschlossen und nur im Rahmen der Haftung nach Ziffer 9 ersatzf�hig.

 

Garantien im Rechtssinne erh�lt der Kunde durch uns nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unber�hrt.

 

Wird Ware als deklassiert verkauft, so k�nnen M�ngel nicht ger�gt werden, die zur Abwertung der Ware gef�hrt haben.

 

6.4 Bei Verbrauchern richtet sich die Verj�hrungsfrist nach den gesetzlichen Regeln.

Bei gewerblichen Kunden (Unternehmern) betr�gt die Gew�hrleistungsfrist f�r Sachm�ngelanspr�che zw�lf Monate, sofern nicht nach �� 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Lieferung von Sachen f�r Bauwerke), 479 Abs. 1 BGB (R�ckgriffsanspruch beim Verbrauchsg�terkauf) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baum�ngel) das Gesetz l�ngere Fristen vorschreibt.

 

Auch in F�llen der Verletzung des Lebens, K�rpers oder der Gesundheit, bei vors�tzlicher oder grob fahrl�ssiger Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen von M�ngeln bleibt es bei der gesetzlichen Verj�hrungsfrist.

 

 

 

7. Haftung (Gilt nur f�r gewerbliche Kunden, d. h. Unternehmer i. S. d. � 14 BGB)

 

7.1 Handelt es sich um einen gewerblichen Kunden (Unternehmer), so beschr�nkt sich bei leicht fahrl�ssigen Pflichtverletzungen unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrl�ssigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erf�llungsgehilfen.

 

7.2 Bei der leicht fahrl�ssigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir gegen�ber gewerblichen Kunden (Unternehmern) nicht. Insbesondere sind sonstige und weitergehende Anspr�che des Kunden gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f�r Schadenersatzanspr�che wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh�ltnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht f�r Sch�den, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht f�r entgangene Gewinn- oder sonstige Verm�genssch�den des Kunden.

 

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschr�nkungen betreffen nicht Anspr�che des Kunden aus Produkthaftung. Weiter geltend die Haftungsbeschr�nkungen nicht bei unzurechenbaren K�rper- und Gesundheitssch�den oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

7.4 Die Verj�hrung der Schadensersatzanspr�che richtet sich bei privaten Kunden (Verbraucher) nach dem Gesetz. Bei gewerblichen Kunden (Unternehmern) verj�hren diese wegen eines Mangels 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollst�ndigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Gesch�ftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, vor. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung f�r unsere jeweilige Saldoforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen vom Kunden auf bestimmte Forderungen geleistet werden.

 

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelm��ig durchzuf�hren.

 

8.2 Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets f�r uns als Hersteller, ohne dass hieraus eine Verbindlichkeit f�r uns erw�chst. Bei Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh�ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verarbeiteten oder umgebildeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung.

 

F�r den Fall, dass unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung oder Vermischung erlischt, �bertr�gt der Kunde uns hiermit schon jetzt seine (Mit-) Eigentumsrechte an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt unentgeltlich f�r uns. Die durch Verarbeitung, Umbildung , Verbindung oder Vermischung entstandene neue Sache (im folgenden �neue Sache“ genannt) bzw. die uns zustehenden bzw. nach Nr. 2 dieser Ziffer zu �bertragenden (Mit-) Eigentumsrechte an der neuen Sache dient in gleicher Weise der Sicherung unserer Forderung, wie die Vorbehaltsware selbst gem�� Ziffer 1. Soweit sich aus der nachfolgenden Bestimmung dieser Ziffern nichts Abweichendes ergibt, findet sie auf die neue Sache entsprechende Anwendung.

 

Die nachfolgenden Ziffern 8.3 bis 8.7 gelten nur f�r gewerbliche Kunden (Unternehmer):

 

8.3 Der Kunde darf auf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgem��en Gesch�ftsverkehr zu �blichen Gesch�ftsbedingungen und nur, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen�ber p�nktlich nachkommt, ver�u�ern. Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu ver�u�ern und sicherzustellen, dass die Forderung aus solchen Ver�u�erungsgesch�ften auf uns �bertragen werden k�nnen.

 

8.4 Die Forderung des Kunden aus einer Weiterver�u�erung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Die Forderung dient in demselben Umfang zu unserer Sicherung wie die Vorbehaltsware. Ver�u�ert der Kunde die Vorbehaltsware zusammen mit anderer, nicht von uns gelieferter Ware, so gilt die Abtretung der Forderung nur in H�he des Rechnungsbetrages, der sich aus der Weiterver�u�erung unserer Vorbehaltsware ergibt. Bei der Ver�u�erung der Ware gem�� Ziffer 2 oder den gesetzlichen Vorschriften �ber die Verbindung und Vermischung der Sache, die in unserem Miteigentum steht, gilt die Abtretung der Forderung in H�he unseres Miteigentumsanteils.

 

8.5 Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterver�u�erung von Vorbehaltsware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverh�ltnis auf, so tritt er einen zu seinen Gunsten sich ergebenden anerkannten oder Schlusssaldo bereits jetzt in H�he des Betrages an uns ab, der mit dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverh�ltnis eingestellten Forderung aus der Weiterver�u�erung unserer Vorbehaltsware entspricht.

Der vorstehende Absatz findet insoweit entsprechende Anwendung.

 

8.6 Der Kunde ist erm�chtigt, die an uns abgetretene Forderung aus der Weiterver�u�erung der Vorbehaltsware einzuziehen. Eine Abtretung der Forderung aus der Weiterver�u�erung, auch im Rahmen eines echten Factoringvertrages, ist dem Kunden nicht gestattet.

 

8.7 Wir k�nnen die Einziehungserm�chtigung bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, �bergang des Gesch�ftsbetriebes des Kunden an Dritte, bei beeintr�chtigter Kredit- und Vertrauensw�rdigung oder Aufl�sung des Unternehmens des Kunden sowie bei einem Versto� des Kunden gegen seine Vertragspflichten nach Ziffer 3. dieses Abschnittes jederzeit widerrufen. F�r diesen Fall ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer von der Forderungsabtretung an uns unverz�glich zu unterrichten und uns alle zur Einziehung erforderlichen Ausk�nfte und Unterlagen zu �berlassen. Au�erdem ist er in diesem Fall verpflichtet, etwaige Sicherheiten, die ihm f�r Kundenforderungen zustehen, an uns herauszugeben bzw. zu �bertragen.

 

 

8.8 �bersteigt der realisierbare Wert der f�r uns bestehenden Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen mehr als 15 %, so sind wir auf Verlangen des K�ufers bereit, insoweit Sicherheiten nach unserer Auswahl freizugeben.

 

8.9 Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pf�ndung oder einer sonstigen oder tats�chlichen Beeintr�chtigung oder Gef�hrdung der Vorbehaltsware oder der f�r uns bestehenden sonstigen Sicherheiten unverz�glich zu benachrichtigen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Seine Anspr�che aus den Versicherungsvertr�gen tritt er bereits jetzt schon an uns ab.

 

8.10 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieses Abschnittes vom Vertrag zur�ckzutreten und die Ware herauszuverlangen. F�r diesen Fall erkl�rt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass wir die beim Kunden befindliche Vorbehaltsware bzw. – soweit wir alleinige Eigent�mer sind – die neue Sache im Sinne von Ziffer 2. dieses Abschnittes – wegnehmen bzw. wegnehmen lassen. Zur Durchf�hrung dieser Ma�nahmen, wie auch zu einer allgemeinen Besichtigung der Vorbehaltsware bzw. neuen Sache hat der Kunde uns oder von uns beauftragte Personen jederzeit Zutritt zu gew�hren.

 

9. Erf�llungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei allen sich aus dem Vertragsverh�ltnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des �ffentlichen Rechts oder �ffentlich-rechtliches Sonderverm�gen ist, ausschlie�licher Gerichtsstand f�r alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 57072 Siegen. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des gewerblichen Kunden (Unternehmer) zu klagen. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gew�hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Erf�llungsort ist 57250 Netphen, wenn der Kunde Unternehmer i. S. d. � 14 BGB ist.

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschlie�lich dieser Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die G�ltigkeit der �brigen Bestimmungen nicht ber�hrt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen m�glichst nahe kommt. �bertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bed�rfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

 

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